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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine Krankenbehandlung, deren Kosten von den gesetzlichen Kassen auf Antrag übernommen wird, von den Beihilfestellen entsprechend anteilig und von den Privatkassen je nach Versicherungsbedingungen. Die ersten probatorischen Sitzungen werden von den gesetzlichen Kassen immer übernommen (Chipkarte) und auch von den meisten Privatkassen erstattet.
Die Psychotherapeutin ist behilflich, Erstattungen bei den beteiligten Krankenkassen oder Kostenübernahme in die Wege zu leiten.