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Psychotherapie ist eine Regelleistung der Krankenkassen. Sie wird von Primär- und Ersatzkassen bei entsprechender Indikation und Durchführung durch einen approbierten und kassenzugelassenen Psychotherapeuten komplett übernommen. Sie ist beihilfeberechtigt und wird und auch von den meisten Privatkassen bezahlt. Da es bei Privatkassen sehr unterschiedliche Vertragsgestaltungen gibt, empfiehlt sich hier eine Rückfrage bei der jeweiligen Kasse. Der Psychotherapeut ist behilflich, Erstattungen oder Kostenübernahmen in die Wege zu leiten.

Die ersten probatorischen Sitzungen (fünf bis acht) werden bei Primär- und Ersatzkassen über die Chipkarte abgerechnet, und auch die meisten Privatkassen übernehmen diese. Wenn eine entsprechende Indikation vorliegt und es zur Vereinbarung einer Psychotherapie kommt, so ist in dem Antragsverfahren eine Begründung der Notwendigkeit der Psychotherapie durch den Psychotherapeuten vorgesehen sowie eine Konsiliaruntersuchung bei einem Arzt, um eine somatische Abklärung zu gewährleisten.